Wir klären auf – Fondsmythen (2/4)
In diesem Beitrag klären wir auf, dass Fonds eben nicht hochspekulativ und nicht nur was für Reiche sind.
Fakt ist: Wertschwankungen wird es immer geben.
Und darum stellen Wertpapiere insbesondere dann ein Wagnis dar, wenn zu kurzfristig gedacht wird. Langfristig hingegeben haben etwa Fondssparpläne gute Erfolgsaussichten. Grundregel: Wer breit streut, minimiert Risiken.
Ein besonders beliebtes Vorurteil. Dabei können Fondssparer heutzutage mit regelmäßigen Sparbeiträgen bereits ab 25 Euro in viele Investmentfonds und damit in Sachwerte wie etwa Unternehmen oder Immobilien investieren – und so an der Leistungskraft der Wirtschaft teilhaben.
Wer regelmäßig spart, sollte prüfen, ob der Staat oder Arbeitgeber sich am Vermögensaufbau beteiligen. Ideal sind beispielsweise Riester-Sparpläne, bei denen der Staat unter bestimmten Voraussetzungen mit spart. Oder Vermögenswirksame Leistungen, die viele Arbeitgebern ihren Mitarbeitern anbieten.
Sämtliche Wertpapierpublikumsfonds sind bei Bedarf börsentäglich verfügbar.
Einzelne oder alle Wertpapieranteile – sofern es sich nicht um Immobilienfonds handelt – können also börsentäglich verkauf werden. Der Gegenwert wird in der Regel binnen zwei bis drei Börsentage später dem Verrechnungskonto gutgeschrieben. Anleger können also quasi wann immer sie möchten an ihr Geld. Gerade für junge Erwachsene ist das ein großer Vorteil, weil sie so flexibel bleiben. Es muss auch nicht gleich alles verkauft werden. Ein weiterer Vorteil bei Fondssparplanen: Einzahlungen können auch ausgesetzt oder verringert werden.
Das Gegenteil ist der Fall, den Publikumsfonds sind insolvenzgeschützt.
Im Konkursfall der Fondsgesellschaft werden die Vermögensgegenstände des Fonds zumeist als Sondervermögen getrennt und vom Vermögen der Fondsgesellschaft ausgesondert. Bei Insolvent der Fondsgesellschaft fallen die Vermögenswerte daher nicht in die Konkursmasse. Zudem ist die Finanzwirtschaft eine der am stärksten regulierten Branchen. Die Deka ist als fiduziarischer Verwalter dazu verpflichtet, ausschließlich im Namen und Interesse ihrer Anleger zu handeln.