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Abgeltungsteuer: Schnell und einfach erklärt

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Wer sein Geld in Aktien, Bankeinlagen, Anleihen, Fonds oder Zertifikaten anlegt, muss Abgeltungsteuer zahlen.

Sie fällt an auf Zinsen, Dividenden und realisierte Veräußerungsgewinne. Unter Umständen kann man die Steuer jedoch vermeiden. Erfahren Sie hier mehr zu diesem Thema.

25 Prozent Abgeltungsteuer fallen immer dann an, wenn Investoren mit ihren Geldanlagen Gewinne machen. Ob Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne nach dem Verkauf einer Aktie: Das Finanzamt bekommt davon ein Viertel. Gegebenenfalls kommen noch Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag hinzu.

Den Freistellungsauftrag nutzen
Die gute Nachricht in diesem Zusammenhang ist, dass es den Sparerpauschbetrag gibt. Er wurde zum 1. Januar 2023 für Alleinstehende auf 1.000 Euro, für Zusammenveranlagte auf 2.000 Euro erhöht. Bis zu dieser Höhe sind Kapitaleinkünfte also steuerfrei. Einen Freistellungsauftrag können Sie hier bei uns erteilen.

Keine Steuer auf alte Aktien
Abgeltungsteuer fällt auch dann nicht an, wenn Investoren noch Aktien besitzen, die sie bis zum 31. Dezember 2008 gekauft haben. Denn die Abgeltungsteuer wurde erst 2009 eingeführt. Damals wurde festgelegt, dass Veräußerungsgewinne auch dann steuerfrei sind, wenn die Papiere in der Zukunft verkauft werden. Allerdings gibt es seit 2018 für den steuerfreien Verkauf dieser Wertpapiere eine Obergrenze von 100.000 Euro für Privatpersonen.

Verluste senken die Steuer
Steuern sparen kann unter Umständen auch, wer Verluste mit seinen Anlagen macht. Aber Vorsicht: Im Bereich der Kapitaleinkünfte ist die Verlustverrechnung in zweifacher Hinsicht eingeschränkt. Verluste aus Kapitalvermögen können nur mit späteren Gewinnen aus Kapitalvermögen verrechnet werden, nicht mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten wie zum Beispiel nicht selbstständiger Arbeit. Noch stärker eingeschränkt ist die Verlustverrechnung bei Aktien. Verluste aus Aktiengeschäften können nur mit späteren Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden, nicht mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen wie zum Beispiel Zins- und Dividendeneinkünfte.

Wie die Steuer zum Finanzamt kommt
Fällt Abgeltungsteuer an, muss man als Anleger nichts weiter beachten, denn die Bank oder Sparkasse führt die Steuer automatisch ab. Kommen die Kapitalerträge aber aus dem Ausland, wird die Abgeltungsteuer nicht direkt abgezogen und weitergeleitet. Anleger müssen in diesem Fall die Kapitalerträge in ihrer Steuererklärung angeben. Das gilt übrigens auch für Erträge in Deutschland, die nicht besteuert wurden.

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