Fehler bei Überweisung & Co. – was nun?
Immer wieder schleichen sich Fehler bei Lastschriften oder Überweisungen ein.
Sparkassenkunden sind aber gut geschützt.
Ob beim Online-Banking oder am SB-Terminal in der Filiale – bei 22 Stellen, die eine IBAN hat, kann sich schnell einmal ein Zahlendreher oder Tippfehler einschleichen. Fehler bei Überweisungen oder Lastschriften passieren. In der Regel stehen die Chancen jedoch gut, diese zu korrigieren. Wichtigste Voraussetzung: Kunden prüfen Bewegungen auf ihrem Konto regelmäßig, um Unstimmigkeiten möglichst bald zu entdecken.
Fehler bei Überweisungen
Ganz egal, welcher Fehler sich bei Überweisungen eingeschlichen hat, hier gilt es, schnell zu sein. Ist die Überweisung noch nicht dem Konto des (falschen) Empfängers gutgeschrieben, ist die Chance für einen erfolgreichen Rückruf am höchsten. Dafür müssen Sie sich schnell an ihre Bank oder Sparkasse wenden und einen Überweisungsrückruf beantragen. Dieser kann unter Umständen Kosten verursachen.
Bemerken Sie den Fehler erst dann, wenn das Geld bereits dem Empfänger gutgeschrieben wurde, muss der (falsche) Empfänger der Rückbuchung zustimmen. War der Betrag falsch, ist es am einfachsten, den Empfänger selbst zu kontaktieren und das weitere Vorgehen zu besprechen. Ist ein Fehler in der IBAN trotz Prüfziffer nicht aufgefallen, müssen Sie Ihre Sparkasse bitten, mit dem Zahlungsdienstleister des Empfängers Kontakt aufzunehmen. Der informiert dann seinen Kunden und bittet um Zustimmung, den fälschlicherweise erhaltenen Betrag zurücküberweisen zu dürfen. Sträubt sich der fremde Kontoinhaber, helfen nur noch rechtliche Schritte. Der Empfänger muss das zu Unrecht erhaltene Geld nach den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs grundsätzlich zurückgeben. Die nötigen Überweisungsdaten erhält man von seiner Bank oder Sparkasse. Das gilt für Summen ab 20 Euro, dann greift das zwischen Geldinstituten vereinbarte Auskunftsverfahren.
Haben Sie einen Rechnungsbetrag an eine falsche Kontonummer überwiesen und gibt es diese Bankverbindung gar nicht, haben Sie Glück im Unglück. Nach ein paar Tagen ist das Geld automatisch wieder auf Ihrem Girokonto. Sie müssen nichts unternehmen – außer die Rechnung noch zu bezahlen.
Lastschrift widerrufen
Hier sind zwei Fälle zu unterscheiden. Haben Sie dem Lastschrifteinreicher ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt und ist dies noch gültig, lassen sich Belastungen ohne Angabe von Gründen ab dem Tag der Kontobelastung innerhalb von acht Wochen zurückholen. Lag kein Lastschriftmandat vor oder wurde es vor der Abbuchung wirksam widerrufen, haben Sie 13 Monate Zeit, um die Erstattung zu verlangen. Sparkassenkunden können eine rückgabefähige Lastschrift in der Regel automatisch durch eine entsprechende Funktionalität in der Umsatzanzeige des Online-Bankings zurückbuchen lassen. Ansonsten kann die Rückbuchung in einer Geschäftsstelle veranlasst werden. Übrigens können auch ungerechtfertigte Kreditkartenzahlungen innerhalb von acht Wochen widerrufen werden.
Elektronische Helfer
Wer Online- und vor allem Mobile-Banking nutzt, hat Helfer, die ihn vor dem Vertippen schützen. Mit der App „Sparkasse“ kann man Rechnungen komfortabel mit der Smartphone- oder Tabletkamera fotografieren. Die App übernimmt alle zahlungsrelevanten Daten automatisch ins Überweisungsformular, sodass Fehler vermieden werden können. Prüfen Sie jedoch vor dem Absenden der Überweisung auf alle Fälle die automatisch eingelesenen Daten auf ihre Richtigkeit. Weist eine Rechnung einen QR-Code auf, kann der ebenso eingelesen werden. Alternativ lassen sich Rechnungen als PDF-Dokument an die App senden oder am PC als PDF im Online-Banking hochladen. Sie nutzen noch kein Online-Banking? Probieren Sie es einfach aus!