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Steuern & Co: Was sich 2022 geändert hat

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Der Wechsel ins neue Jahr hat einige gesetzliche Änderungen gebracht, die sich auf Ihren Geldbeutel auswirken können.

Das Wichtigste aus den Bereichen Steuer, Gesundheit und Konsum im Überblick.

Wie so oft zum Jahreswechsel gibt es neue Gesetze und Regelungen. Sie betreffen fast alle: Arbeitnehmer, Eltern, Patienten, Verbraucher oder Bahnfahrer zum Beispiel. Manches ist besser geworden, anderes teurer.

Job und Finanzen

  • Mindestlohn: Der gesetzliche Mindestlohn steigt 2022 zweimal. Am 1. Januar ist er von 9,60 Euro pro Stunde auf 9,82 Euro angehoben worden. Am 1. Juli erhöht er sich auf 10,45 Euro pro Stunde.
  • Ausbildung: Viele Azubis erhalten mehr Geld. Für Lehrverträge, die 2022 beginnen, beträgt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr nun 585 Euro pro Monat. Auch für die weiteren Jahre gibt es mehr.
  • Coronabonus: Arbeitnehmer können noch bis zum 31. März 2022 maximal 1500 Euro als steuerfreien Coronabonus von ihrem Arbeitgeber erhalten. Dieser Höchstbetrag darf dabei nicht überschritten werden.
  • Steuern: Der Grundfreibetrag ist auf 9984 Euro gestiegen. Die Grenze für den 42-prozentigen Spitzensteuersatz liegt nun bei 58.597 Euro.
  • Elektronische Krankmeldung: Seit Oktober 2021 sind Kassenärzte verpflichtet, Krankmeldungen digital an die Krankenkassen zu übermitteln. Ab 1. Juli 2022 sollen Arbeitgeber die Krankmeldungen digital von den Krankenkassenstellen zugeschickt bekommen.
  • Hartz-IV: Der Hartz-IV-Regelsatz für alleinstehende Erwachsene ist auf 449 Euro pro Monat gestiegen.
  • Kinderkrankengeld: Das Kinderkrankengeld kann coronabedingt auch 2022 je versichertem Kind grundsätzlich für 30 statt 10 Tage (bei Alleinerziehenden 60 statt 20 Tage) in Anspruch genommen werden.
  • Betriebsrente: Seit 2022 haben Arbeitnehmer, die per Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds betrieblich fürs Alter vorsorgen, ein gesetzliches Anrecht auf einen Zuschuss vom Arbeitgeber in Höhe von 15 Prozent, wenn dieser Sozialbeiträge einspart. Bisher galt das nur für ab 2019 abgeschlossene Neuverträge.
  • Pflege: In der ambulanten Pflege wurden die Sachleistungsbezüge um 5 Prozent erhöht. Bei der stationären Pflege im Heim zahlt die Versicherung neben dem abhängig vom Pflegegrad gezahlten Betrag jetzt auch einen Zuschlag zum Eigenanteil, der von Jahr zu Jahr steigt (1. Jahr: 5 Prozent, 2. Jahr: 25 Prozent, 3. Jahr: 45 Prozent, ab dem 4. Jahr: 70 Prozent). Bei der Kurzzeitpflege ist der Leistungsbetrag um 10 Prozent gestiegen.

Von Pfand bis Sprit – das wird teurer

  • Pfand: Seit 1. Januar muss für alle Getränkedosen und Einwegflaschen aus Kunststoff 25 Cent Pfand bezahlt werden. Bei Milch und Milcherzeugnissen gibt es eine Übergangsfrist bis 2024.
  • Porto: Eine Postkarte kostet jetzt 70 statt 60 Cent Porto, für den Standard-, Kompakt-, Groß- und Maxibrief werden je 5 Cent mehr fällig. Das heißt: Der Standardbrief kostet jetzt 85 Cent. Auch das Porto für Einschreiben und Warensendungen wurde angehoben.
  • Elektroschrott: Alte Elektrogeräte können spätestens ab dem 1. Juli 2022 in Supermärkten mit mehr als 800 Quadratmeter Ladenfläche abgegeben werden, sofern diese selbst regelmäßig Elektrogeräte anbieten. Geräte mit mehr als 25 Zentimeter Kantenlänge können aber nur dann abgegeben werden, wenn man ein neues Produkt kauft.
  • Bepreisung CO2: Zum Jahresbeginn hat sich die CO2-Steuer von 25 auf 30 Euro pro Tonne CO2 erhöht. Das hat vor allem Auswirkungen auf die Sprit- und Heizkosten.
  • E-Auto-Förderung: Die staatliche Förderrichtlinie für hybride Elektroautos ist verschärft worden. Plug-in-Hybrid-Modelle müssen jetzt eine elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern aufweisen. Bisher lag sie bei 40 Kilometern.
  • Bahntickets: Einsteigen und die Fahrkarte beim Zugbegleiter kaufen: Das geht nicht mehr. Wer jetzt spontan einsteigt, muss sein Ticket bis zehn Minuten nach der Abfahrt online kaufen.

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