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Wer Fälschungen kauft, zahlt doppelt

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Superschnäppchen im Urlaubsland oder im Online-Handel haben oft zwei Fehler: Sie sind vielleicht nicht echt – und die Qualität ist meist schlecht.

Außerdem können Ihnen gefälschte Produkte Ärger machen. So vermeiden Sie ihn.

Haben Sie schon einmal im Süden Urlaub gemacht? Dann kennen Sie sicher die Stände, an denen scheinbar Markenprodukte weit unter dem in Deutschland üblichen Preis angeboten werden. Dann sollten Sie vorsichtig sein. Denn häufig ist bei diesen Fälschungen nicht nur die Qualität schlecht. Wer sie kauft, muss im Zweifel auch mit hohen Strafen rechnen. Das gilt auch für fragwürdige Schnäppchenkäufe im Internet.

Wie Sie Fälschungen erkennen
Allerdings ist es häufig gar nicht so einfach, Fälschungen zu erkennen. Das erste Anzeichen für ein Plagiat ist häufig der Preis. Ist ein Produkt nur halb so teuer, dann ist es sehr oft nicht echt. Der Zoll rät auch dazu, sich die Produkte sehr genau anzusehen: Sind bei Schuhen beispielsweise die Nähte geklebt und nicht genäht? Riechen Textilien streng nach Chemikalien? Dann besser: Finger weg.

Wenn Sie mit Fälschungen erwischt werden
Auf der Rückreise nach Deutschland wird Ihnen meistens nicht viel passieren. Zumindest dann nicht, wenn Sie nur eine gefälschte Tasche oder Brille gekauft haben. Anders sieht es aus, wenn jemand 20 Brillen, die noch original verpackt sind, gekauft hat. Dann kann man nicht mehr davon ausgehen, dass der Käufer sie alle selbst nutzt. In diesem Fall wird der Zoll aktiv. Er muss die Ware aus dem Verkehr ziehen. Die Rechteinhaber, also die Firmen hinter den Marken, können außerdem Unterlassungserklärungen und eventuell auch Schadenersatz von Ihnen verlangen. Hinzu kommt: Im Urlaubsland kann der Kauf von Fälschungen strenger bestraft werden als in Deutschland.

Markenpiraterie im Internet
Sie können auch im Internet übers Ohr gehauen werden. Vielen Internetseiten sieht man auch auf den zweiten Blick nicht an, dass dort Fälschungen verkauft werden. Sie sind oft auf Deutsch oder Englisch verfasst, es gibt ein Impressum, alles sieht gut aus – vor allem natürlich der Preis. Kaufen Sie dort ein, bekommen Sie mit etwas Glück nach einigen Tagen ein Paket zugeschickt – beispielsweise aus China. Darin sind die ersehnten Stiefel, das T-Shirt oder das Smartphone. Dass es Plagiate sind, sehen Sie möglicherweise gar nicht. Stellen Sie allerdings fest, dass es eine Fälschung ist, haben Sie Pech gehabt: Sie werden Ihr Geld in der Regel nicht wiedersehen.

Es kann aber noch schlimmer kommen: Möglicherweise bekommen Sie Post vom Zoll oder von einem Rechtsanwalt. Denn: Der Zoll prüft Sendungen aus dem nichteuropäischen Ausland sehr genau. Schließlich arbeiten viele Unternehmen mit ihm zusammen: Die Firmen, die ihre Produkte vor Fälschungen schützen wollen, stellen bei der Zollverwaltung einen Antrag auf sogenannte Grenzbeschlagnahme. Findet der Zoll ein entsprechendes Produkt, begutachten die Unternehmen den Inhalt. Ist es eine Fälschung, muss der Käufer auch in diesem Fall oft gegenüber dem Rechteinhaber eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Damit versichert er, nie mehr ein gefälschtes Produkt dieses Unternehmens einzuführen. Außerdem müssen Sie auch beim Online-Kauf häufig Schadenersatz zahlen und die Kosten für den beauftragten Anwalt übernehmen. Das Geld für den Fehlkauf bekommen Sie natürlich nicht zurück.

Weitere Informationen
Auf der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin gibt es ein PDF zum Thema Produkt- und Markenpiraterie. Auch auf der Internetseite des Zolls finden Sie mehr Informationen.

Stand 08.2019

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