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Was tun nach einer Abmahnung?

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Musiktitel geteilt, Filme heruntergeladen, bei Instagram den falschen Account verlinkt? Eine Abmahnung bekommt man schnell, aber nicht jede ist berechtigt.

So reagieren Sie richtig.

Wer das Internet intensiv nutzt, läuft Gefahr, über kurz oder lang eine Abmahnung zu bekommen. Dafür gibt es viele Gründe: Derzeit mahnt beispielsweise eine Firma bei Instagram sogenannte Influencer ab, die auf andere Konten verlinken und diese nicht als Werbung gekennzeichnet haben. Unabhängig davon, ob der Vorwurf rechtens ist oder nicht: Die Abmahnung muss es nicht zwingend sein, auch wenn sie so wichtig und behördlich daherkommt. Das gilt auch, wenn Sie eine Abmahnung bekommen, weil Sie von den falschen Portalen Filme heruntergeladen haben oder in Ihrem Blog eine sogenannte DSGVO-Erklärung fehlt.

Was ist überhaupt eine Abmahnung?
Eine Abmahnung ist weder eine Anzeige noch ein Gerichtsurteil. Vielmehr beanstandet damit ein anderer, dass Sie in seinen Augen das Recht verletzt haben. Mit der Abmahnung will er sicherstellen, dass Sie dieses beanstandete Handeln künftig unterlassen. Außerdem sollen Sie seine Anwaltskosten tragen.

Wie soll ich reagieren?
Falls Sie eine Abmahnung bekommen, sollten Sie auf jeden Fall die Nerven behalten. Bevor Sie irgendetwas unterschreiben oder bezahlen, sollten Sie sich entweder bei der Verbraucherzentrale oder bei einem Juristen informieren. Denn es sind längst nicht alle Abmahnungen juristisch korrekt beziehungsweise überhaupt berechtigt.

Ist eine Abmahnung rechtens, kann allerdings ein eigener Anwalt die Kosten oft drücken. Dann müssen Sie beispielsweise statt 1.000 Euro nur noch einige hundert Euro zahlen – und das macht einen großen Unterschied. Auch bei den Unterlassungserklärungen muss man vorsichtig sein, denn sie sind im Prinzip ein Schuldeingeständnis, wenn man sie unterschreibt. Davon abgesehen kommt durch die Unterschrift häufig noch eine höhere Summe, die Sie zahlen müssen, auf Sie zu. Und weil es oft nicht bei einer Abmahnung bleibt, ist der Rat vom Rechtsanwalt in aller Regel sein Geld wert. Der Justizexperte wird außerdem eine Unterlassungserklärung so modifizieren, dass Ihnen dadurch ein möglichst geringer Nachteil entsteht.

Gesetz gegen den Abmahnwahn
Künftig soll es ein Gesetz gegen den zunehmenden Abmahnwahn geben. Ist der Rechtsverstoß nur gering, sollen zumindest die Anwaltskosten in Zukunft nicht mehr in Rechnung gestellt werden können. Außerdem soll die Vertragsstrafe gedeckelt sein. Und auch der Kreis der möglichen Abmahner soll eingegrenzt werden. Sie wollen mehr über das neue Gesetz wissen? Bei Youtube gibt es ein Video der auf das Thema spezialisierten Kanzlei Wilde Beuger Solmecke.

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