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Was Sie über Versicherungen und E-Scooter wissen sollten

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In vielen Städten gehören sie längst zum Alltag: E-Scooter von verschiedenen Anbietern stehen auf den Bürgersteigen und warten auf ihre Fahrer.

App herunterladen, Profil anlegen, Zahlungsmöglichkeit wählen – und schon kann die Fahrt beginnen. Versichert sind die E-Scooter in der Regel, aber das gilt nicht für jede Situation. Lesen Sie hier, worauf Sie achten müssen.

Für E-Scooter muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, sonst dürfen sie nicht auf den Straßen fahren. Wenn Sie einen E-Scooter am Straßenrand ausleihen, ist das üblicherweise der Fall. Das erkennen Sie an der kleinen Versicherungsplakette, die hinten am Roller befestigt ist.

Tipp: Sie haben einen eigenen E-Scooter? Dann müssen Sie ihn selbst versichern. Bundesweit fallen der Polizei bei Kontrollen immer wieder unversicherte E-Scooter auf. Deren Besitzer müssen mit einem Bußgeld rechnen.

Wann der Versicherungsschutz theoretisch gilt
Wenn Sie in einen Unfall verwickelt werden, kommen die Versicherungen, die die Anbieter abgeschlossen haben, für den Schaden auf, der einem anderen zugefügt wurde. Beispiel: Jemand nimmt Ihnen die Vorfahrt. Darum zerkratzen Sie beim Ausweichen mit dem Roller ein parkendes Auto. Oder: Sie sind kurz durch den Blick auf das Navi abgelenkt und fahren einen Fußgänger um. Dann übernimmt die Versicherung die Kosten für den Schaden, der beim Fußgänger entstanden ist.

In der Praxis wird geklärt werden müssen, wer wirklich die Schuld an dem Unfall hatte. Das kann schwierig werden. Das Amtsgericht Frankfurt zumindest hat entschieden, dass der Halter des E-Scooters, also der Anbieter, nicht haften muss, wenn der Verursacher des Schadens nicht ermittelt werden kann. In diesem Fall hatte ein unbekannter E-Scooter-Fahrer ein Auto verkratzt.

Hinzu kommt: Der „Verbraucherzentrale Bundesverband“ hat schon 2019 darauf hingewiesen, dass die Haftungsregeln vieler Anbieter nicht kundenfreundlich sind. So wird beispielsweise bei einigen von ihnen erwartet, dass Fahrer den Scooter überprüfen, bevor sie ihn benutzen: Funktionieren beispielsweise die Bremsen? Wer das nicht tut, muss damit rechnen, dass der Anbieter nach einem Unfall einen Teil der Schuld auf den Fahrer abzuschieben versucht.

Wann die Versicherung sicher nicht zahlt
Wenn Sie eindeutig für den Unfall verantwortlich sind, haben Sie schlechte Karten. Dann müssen Sie nämlich mindestens für den Schaden am Roller aufkommen. Dabei kann leicht eine Summe im vierstelligen Bereich fällig werden. Ihre private Haftpflichtversicherung übernimmt diese Kosten üblicherweise nicht.

Falls Sie Alkohol getrunken oder andere Drogen konsumiert haben, verschärft sich die Situation. Denn dann müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Je nachdem können Sie auch Punkte in Flensburg bekommen und mit einem Fahrverbot bestraft werden.

Die Versicherungen betrachten Fahren mit Alkohol und unter Drogeneinfluss üblicherweise als Verstoß gegen die Vertragsbedingungen. Sie schränken ihre Zahlungen entsprechend ein. Das heißt, dass Sie in einem solchen Fall an den finanziellen Folgen des Schadens beteiligt werden. Und das kann sehr teuer werden.

Was, wenn Sie selbst bei einem E-Scooter-Unfall verletzt werden?
Wenn Sie sich selbst bei einem E-Scooter-Unfall verletzt haben, zahlt Ihre Krankenversicherung für Ihre Behandlung – unabhängig davon, ob Sie die Schuld an dem Unfall hatten oder nicht. Sollten Sie durch diesen Unfall körperlich dauerhaft geschädigt sein, kann eine private Unfallversicherung Sie finanziell und mit Reha-Maßnahmen unterstützen. Das gilt jedoch in der Regel nur, solange Sie nicht betrunken oder unter Drogen gefahren sind.

Was, wenn Sie das Unfallopfer eines E-Scooter-Fahrers sind?
Hat Sie ein E-Scooter-Fahrer an- oder umgefahren, sollten Sie die Polizei rufen. Ganz wichtig ist auch, dass Sie Zeugen haben, die den Hergang beschreiben können. Falls der E-Scooter-Fahrer vom Unfallort flüchtet, sollten Sie das Kennzeichen des Rollers kennen. Dann können Sie eine Anfrage an den Zentralruf der Autoversicherer richten. Ihn erreichen Sie telefonisch unter 0800-2502600 oder unter www.zentralruf.de.

Richtiges Verhalten am Unfallort
Damit überhaupt eine Schadensregulierung stattfinden kann, müssen Sie sich am Unfallort richtig verhalten. Darum sollten Sie vor Fahrtantritt mindestens einmal einen Blick in die AGBs geworfen haben. Dort heißt es je nach Anbieter beispielsweise:

  • Der Anbieter des Scooters muss sofort kontaktiert werden.
  • Die Polizei muss den Unfall aufnehmen.
  • Sie sollten Beweise sichern.
  • Sie dürfen keine Haftung versprechen.
  • Sie müssen die Schadensmeldung fristgerecht zurückschicken.

Wo Sie mehr Informationen bekommen
Das Verbraucherportal des „Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft“ beleuchtet das Thema Versicherungen und E-Scooter noch genauer.

Rund um das Thema E-Scooter finden Sie außerdem viele weiterführende Informationen bei der Verbraucherzentrale.

Falls Sie sich für einen eigenen E-Scooter interessieren: Der ADAC hat 2020 einen Test durchgeführt.

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