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Job-Scamming im Netz: Zu gut, um wahr zu sein

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„Top-Verdienst“, „Bequem von zu Hause aus erledigen“, „Einfache Aufgaben“:

Einige Jobs, die im Internet angeboten werden, locken mit großen Versprechungen. Diese Angebote sind selten seriös.

„Scamming“ bedeutet übersetzt „betrügen“. Die Täter – „Scammer“ – sind Kriminelle, die an Geld und Daten ihrer Opfer wollen. Dabei gibt es verschiedene Arten. „Romance Scamming“ oder „Love Scamming“ ist die häufigste Form der Betrugsmasche und lauert nicht nur in Online-Datingportalen, sondern zunehmend auch in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Instagram. Einige Scammer spezialisieren sich auch auf Wohnungsbetrug, Betrug mit falscher Identität oder mit gefälschten Schecks.

Wie funktioniert Job-Scamming?
Beim „Job-Scamming“ geht es meist um Identitätsdiebstahl. Dabei imitieren die Täter Webseiten von echten Unternehmen und stellen gefälschte Stellenanzeigen ins Internet. Zunächst fordern sie ihre Opfer auf, das Auswahlverfahren online zu durchlaufen. Dann folgt der Aufruf, persönliche Daten und Fotos elektronisch zu übermitteln.

Als Nächstes will der Kriminelle angeblich die Identität des Opfers mit einem sogenannten Video-Ident-Verfahren feststellen. Die Betrogenen sollen dann noch ein Konto bei einer Bank eröffnen, um eine Legitimation durchzuführen. Es wird versichert, dass das Konto sofort danach gelöscht wird. Das ist aber eine Lüge.

Ein Konto für Betrüger
Die Betrüger haben in Wirklichkeit schon davor das Konto auf den Namen ihres Opfers eröffnet und brauchen nur noch die Identifizierung. Nun schickt die Bank Kontounterlagen an die vom Betrüger hinterlegten Kontaktdaten. Jetzt können die Betrüger allein auf das Konto zugreifen – je nach Nutzung des Kontos entstehen immense Schadensersatzforderungen. Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen warnt vor dieser Betrugsmasche.

Aber nicht nur im Internet lauern die Scammer. Auch in Stellenanzeigen in Tageszeitungen bieten sie vermeintliche Traumjobs an. Interessenten werden aufgefordert, Bewerbung und Lebenslauf zu schicken. Nach kurzer Zeit kommt die Zusage für den angeblichen Job, allerdings müsse man zuvor Geld an den neuen Arbeitgeber überweisen – etwa für Arbeitskleidung. Nur: Sobald das Geld überwiesen wurde, ist der Betrüger verschwunden.

Wie kann ich mich vor Job-Scamming schützen?
Misstrauisch sollten Sie werden, wenn eine unrealistisch hohe Bezahlung angeboten wird. Auch wenn eine Annahme von Waren und deren Weitersendung verlangt wird, wenn es nur begrenzte Stellen gibt oder betont wird, dass alles legal ist. Sei zudem vorsichtig, wenn auf ein Vorstellungsgespräch komplett verzichtet wird.

Ein Video-Ident-Verfahren im Rahmen eines Online-Bewerbungsverfahrens ist durchaus möglich. Die Polizei rät aber ausdrücklich:

1. In jedem Fall sollten Sie eine Kontoeröffnung via Video-Ident-Verfahren in einem Bewerbungsverfahren ablehnen.

2. Das Konto sofort sperren lassen, wenn Sie bereits ein entsprechendes Konto eröffnet haben.

3. Auf keinen Fall sollten Sie Geld überweisen. Versuchen Sie, geleistete Zahlungen rückgängig zu machen.

4. Seien Sie vorsichtig beim Versand von Kopien oder Fotos persönlicher Legitimationsunterlagen. Auch damit können Täter Straftaten begehen.

Das Scamming erfüllt in der Regel den Straftatbestand des Betrugs nach Paragraf 263 StGB. Dem Täter droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Falls Sie schon Opfer geworden sind, brechen Sie jeglichen Kontakt ab und erstatten Strafanzeige bei der Polizei. Ganz wichtig: Sichern Sie sämtliche Beweise; hierzu gehören Nachrichtenverlauf, Telefonnummer, Namen oder Überweisungsbelege. Diese Daten erhält dann die Polizei, wenn Sie eine Strafanzeige erstatten.

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