Mit dem Baukindergeld ins Wohnglück
Mit dem Baukindergeld hat der Gesetzgeber eine Möglichkeit geschaffen, den Kauf oder Bau von Wohnimmobilien für Familien attraktiver zu gestalten und zu erleichtern.
Lesen Sie hier mehr über die Details des Baukindergeldes.
Vom Leben in den eigenen Wänden träumen viele Menschen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesministerium des Innern unterstützen mit dem Baukindergeld Familien mit Kindern und Alleinerziehende beim Schritt ins eigene Zuhause. Gefördert wird dabei sowohl der Neubau als auch der Kauf einer Immobilie.
Zuschuss
Die KfW zahlt dabei einen Zuschuss über 1.200 Euro jährlich für jedes Kind unter 18 Jahren für insgesamt 10 Jahre (also maximal 12.000 Euro je Kind). Der Zuschuss wird für den Erwerb und den Bau von selbstgenutztem Wohneigentum gezahlt und gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2018.
Voraussetzungen
Den Zuschuss bekommen Familien mit Kindern und Alleinerziehende mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind unter 18 Jahren. Wichtig ist, dass die bezuschusste Immobilie selbst genutzt wird und es die einzige Wohnimmobilie der Familie in Deutschland ist (zum Zeitpunkt des Kaufvertrages oder der Baugenehmigung).
Einkommensgrenzen
Um den Zuschuss zu erhalten, müssen gewisse Einkommensgrenzen eingehalten werden. Diese Grenze liegt bei einem Kind bei 90.000 Euro und erhöht sich für jedes weitere Kind um 15.000 Euro. Dabei wird das gesamte Einkommen des Familienhaushaltes berücksichtigt.
Weitere Informationen rund um das Baukindergeld und die Beantragung finden Sie auf der Website der Kfw.
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