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Neben­kosten beim Haus­kauf: Das kommt auf Sie zu

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Ein Haus oder eine Eigen­tums­wohnung sind eine teure Anschaffung, die die meisten nur einmal im Leben machen.

Doch mit dem reinen Kaufpreis ist es nicht getan. Die folgenden Ausgaben sollten Sie bei der Immobilien­finanzierung einplanen.

Maklerprovision
Das passende Eigenheim zu finden, ist gar nicht so leicht. Ein Makler verspricht, Sie bei Ihrem Projekt systematisch zu begleiten. Er kennt den Markt, hat eventuell gute Kontakte zu Verkäufern und bespricht mit Ihnen, wie Sie sich Ihre Wunschimmobilie vorstellen. Er schickt Ihnen Exposés von Häusern oder Wohnungen aus seinem Portfolio und besucht gemeinsam mit Ihnen interessante Objekte. Außerdem ist er beim Notartermin dabei. Dafür verlangt er eine Provision, die vom Verkaufspreis abhängt. Die Höhe ist gesetzlich nicht festgeschrieben und grundsätzlich verhandelbar. Je nach Region beträgt sie zwischen drei und acht Prozent. Auf die Provision müssen Sie Mehrwertsteuer zahlen. Wenn Sie die Immobilie direkt vom Eigentümer kaufen, zahlen Sie keine Maklerprovision.

Grunderwerbsteuer
Beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie wird Grunderwerbsteuer fällig. Die Höhe hängt vom Kaufpreis und vom Bundesland ab, in dem sich die Immobilie befindet. Sie liegt zwischen 3,5 Prozent (zum Beispiel in Bayern) und 6,5 Prozent (zum Beispiel in Schleswig-Holstein). Kaufen Sie ein eingerichtetes Haus, ist nur der Wert der Immobilie relevant und nicht der des Inventars. Achten Sie also darauf, dass im Notarvertrag die Hausbestandteile einzeln aufgeführt werden. So lassen sie sich aus dem Kaufpreis des Hauses herausrechnen und Sie zahlen entsprechend weniger Grunderwerbsteuer.

Notarkosten
Der Kauf eines Hauses oder einer Wohnung muss nach Bürgerlichem Gesetzbuch notariell beurkundet werden. Der Notar berät als unparteiische Instanz beide Seiten und achtet darauf, dass beim Kauf die Gesetze eingehalten werden. Außerdem kümmert er sich um den Grundbucheintrag. Die Höhe der Notarkosten hängt von der Gebührenordnung ab. Faustformel: ein Prozent des Kaufpreises.

Grundbucheintrag
Im Grundbuch ist festgeschrieben, wer der offizielle Eigentümer einer Immobilie ist. Dieses Register liegt beim örtlichen Amtsgericht. Es enthält alle beurkundeten Grundstücksrechte und -verpflichtungen, zum Beispiel Wegerechte bei Immobilien in zweiter Reihe. Außerdem sind hier Hypotheken oder Grundschulden vermerkt. Ihre Kosten für den Grundbucheintrag hängen von der Gebührenordnung ab. Faustformel: 0,5 Prozent des Kaufpreises.

Kosten für Gutachter
Wenn Sie ein gebrauchtes Haus kaufen, wollen Sie wissen, wie gut die Substanz des Gebäudes ist und ob Sie renovieren müssen. Hilfe bei der Beurteilung verspricht ein Gebäudegutachter, den Sie nach eigenem Gutdünken beauftragen können. Der kann einige Hundert Euro kosten.

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