Immobilienrente: Verkaufen und doch wohnen bleiben
Die eigenen vier Wände verkaufen, dafür lebenslange monatliche Zahlungen erhalten und trotzdem darin wohnen bleiben.
Das klingt verlockend, um die Rente aufzubessern und sich manchen Wunsch erfüllen zu können, wofür das Geld sonst fehlen würde. Was man zum Thema Immobilienrente wissen sollte.
Bei vielen Senioren ist der finanzielle Spielraum trotz abbezahlter Immobilie eng. So muss etwa der lang gehegte Wunsch, eine Kreuzfahrt zu machen, unerfüllt bleiben. Ein Verkauf der lieb gewonnenen eigenen vier Wände und ein Umzug kommen für viele trotz allem nicht infrage – sie möchten in der vertrauten Umgebung alt werden. Haben die Kinder kein Interesse an der Immobilie, kann die Immobilienrente eine Alternative darstellen. Auf diese Weise lassen sich mit dem Wert der Immobilie Wünsche erfüllen.
Vermögen aus Stein
Die eigene Immobilie ist eine der beliebtesten Formen der Altersvorsorge. Die Immobilienpreise steigen seit Jahren kontinuierlich. Davon haben Senioren mit Wohneigentum – außer der Mietersparnis – erst einmal nichts, das Kapital ist in der Immobilie gebunden. Was viele nicht wissen: Es besteht die Möglichkeit, eine Immobilie zu verkaufen, sie trotzdem bis zum Lebensende zu bewohnen und anstelle des gesamten Kaufpreises meist monatliche Ratenzahlungen zu erhalten. Möglich ist es auch, diese mit einer Einmalzahlung zu kombinieren. Bei den derzeit hohen Immobilienpreisen kann sich die Verrentung lohnen.
Ablauf einer Immobilienverrentung
Grundsätzlich können alle Arten von Immobilien verrentet werden: Ein- und Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen oder auch Objekte mit Gewerbeanteil. Im ersten Schritt ermittelt ein unabhängiger Sachverständiger den Verkehrswert der Immobilie. Dieser bildet eine wichtige Grundlage für die Berechnung der Höhe der Immobilienrente.
Käufer können theoretisch Privatleute, gewerbliche Anbieter wie eine Verrentungsgesellschaft oder Stiftungen sein.
Ist ein Käufer gefunden, werden gemeinsam mit einem Notar alle Regelungen zur Kaufpreiszahlung und zum Wohnrecht getroffen. Es existieren zahlreiche Möglichkeiten der vertraglichen Gestaltung. Deshalb ist es wichtig, sich von Experten beraten zu lassen. Das lebenslange Wohnrecht sowie die Zahlungen der Immobilienrente werden im Grundbuch gesichert.
Geklärt werden muss auch, wer in Zukunft welche Kosten für Instandhaltungen oder bauliche Veränderungen wie ein barrierefreies Bad übernimmt.
Basis zur Berechnung der Leibrente sind in erster Linie der Wert der Immobilie, Instandhaltungs- und gegebenenfalls Sanierungskosten, das Alter und Geschlecht der Immobilieneigentümer sowie gegebenenfalls die Höhe einer gewünschten Einmalzahlung. Zum Beispiel ist die Rate umso höher, je älter der Verkäufer beim Verkauf ist. Und bei einer lebenslangen Zahlung sind die Raten in der Regel geringer als bei einer zeitlichen Befristung. Verbraucherschützer raten, eine Mindestlaufzeit für die Rentenzahlung zu vereinbaren. Verstirbt der Verkäufer vor dieser Laufzeit, stehen den Erben in der Regel die Ratenzahlungen zu. Zieht der Verkäufer vorzeitig etwa in ein Pflegeheim, ist es in manchem Fall möglich, die Immobilie zu vermieten. Dann stehen dem Verkäufer zusätzlich zur Leibrente die Mieteinnahmen zu.
Tipp: Verkäufer sollten zum Beispiel mit ihrem Steuerberater vorab klären, mit welchen steuerlichen Abzügen sie bei den monatlichen Ratenzahlungen rechnen müssen.