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Trotz Unwetter in´s Büro?

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Draußen stürmt und schneit es wie wild. Sich jetzt in den Berufsverkehr zu stürzen scheint unzumutbar oder gar gefährlich zu sein.

Doch Vorsicht: Auch extreme Wetterbedingungen berechtigen Arbeitnehmer nicht, einfach zu Hause zu bleiben. Ein Blick auf die Rechtslage.

Ich schaffe es nicht, pünktlich da zu sein. Was soll ich tun?
Wichtig ist, dass Sie Ihren Chef möglichst früh über die Verspätung oder das Zuhausebleiben informieren. Schließlich muss er mit seinen Mitarbeitern planen können. Sie tragen das Wegerisiko, wie es im Juristendeutsch heißt. Sie sind also selbst dafür verantwortlich, dass Sie rechtzeitig zur Arbeit kommen. Das heißt: Sie müssen früher aufstehen und losfahren, wenn Schnee und Eis angekündigt sind. Auch eingefrorene Weichen bei Fahrten mit der Bahn taugen grundsätzlich nicht als Ausrede für späteres Erscheinen. Im Zweifel sollten Sie einen Zug früher nehmen. Es kann Ihnen allerdings nicht zugemutet werden, in der Nähe des Arbeitsplatzes zu übernachten.
Die einzige Ausnahme vom Wegerisiko nennt § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs: Hindert ein „in Ihrer Person liegender Grund“ Sie kurzfristig daran, Ihre Arbeit zu tun, muss der Chef den Lohn zahlen. Beispiel: Sie haben auf dem Weg zur Arbeit einen Verkehrsunfall und verspäten sich deswegen.

Darf mein Chef den Lohn kürzen?
Nicht geleistete Arbeit muss der Arbeitgeber nicht bezahlen. Er darf verlangen, dass Sie nachträglich einen Urlaubstag nehmen oder Überstunden abfeiern. Alternativ kann er Ihren Lohn anteilig kürzen. Er darf Sie aber nicht zur Nacharbeit am selben Tag zwingen. Ausnahme: Es gab einen gravierenden Notfall im Betrieb und nur durch sofortige Arbeiten kann weiterer Schaden verhindert werden.

Muss ich eine Abmahnung befürchten?
Grundsätzlich berechtigt unentschuldigtes Zuspätkommen den Chef zur Abmahnung. Hatten Sie aber wegen eines plötzlich einsetzenden Unwetters keine Möglichkeit, pünktlich zu sein, und haben Sie Ihren Chef rechtzeitig darüber informiert, müssen Sie keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie Abmahnung oder Kündigung fürchten.

Reicht eine Warnung des Wetterdienstes als Entschuldigung?
Empfehlungen von Feuerwehr oder Polizei, zu Hause zu bleiben, mögen durch Glatteis oder marode Bäume begründet sein. Das heißt aber nicht automatisch, dass Sie sich noch einmal im Bett umdrehen dürfen. Solange keine akute Gefahr für Leib und Leben besteht, sind Sie in der Pflicht.

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