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Homeoffice professionalisieren: Was Arbeitgeber machen können

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Die Coronapandemie hat die Arbeit von zu Hause salonfähig gemacht.

Allerdings wurde in vielen Wohnungen ein eher provisorisches Büro am Küchentisch eingerichtet. Das ist nicht im Sinne des Arbeitsschutzes. Was Arbeitgeber wissen sollten.

Grundsätzlich ist es eine gute Idee, Arbeitnehmern zu ermöglichen, von zu Hause aus zu arbeiten. Diejenigen, die einen entsprechenden Arbeitsplatz haben, werden das Angebot gerne annehmen und dort mindestens genauso konzentriert arbeiten wie im Büro. Schwieriger wird die Arbeit zu Hause, wenn sich die gesamte Familie den großen Esszimmertisch teilt, um Homeschooling und Homeoffice möglich zu machen. Auch wer im Ein-Zimmer-Apartment lebt, bevorzugt es oft, im Büro zu arbeiten und nicht zu Hause. Dementsprechend ist es nicht verwunderlich, dass nach dem letzten Lockdown viele Büros wieder voll besetzt sind.

Trotzdem ist die Zahl derer, die zumindest hin und wieder zu Hause arbeiten wollen, gestiegen. Schließlich weiß man jetzt auf beiden Seiten: Es geht. Arbeitgeber, die weiterhin für Arbeitnehmer attraktiv sein wollen, sollten die Möglichkeit des flexiblen Arbeitens weiter erlauben – jetzt allerdings nicht mehr als Provisorium, sondern professionalisiert. Darum sollte Ihnen als Chef klar sein:

  • Genauso wenig wie im Büro muss der Arbeitnehmer rund um die Uhr erreichbar sein, nur weil er zu Hause arbeitet.
  • Es gilt weiterhin das Arbeitszeitgesetz mit Ruhephasen und Höchstarbeitszeit.
  • Der Arbeitnehmer muss den gleichen Lohn verdienen wie im Büro.

Das Homeoffice ganz praktisch
Neben dem Arbeitszeitgesetz spielt auch der Arbeitsschutz im Homeoffice eine Rolle. Dazu gibt es weiterführende Informationen von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). So kann der Arbeitgeber einen Telearbeitsplatz bei seinem Arbeitnehmer einrichten. Dann ist er für die Arbeitsmittel und die Möbel verantwortlich.

Davon unterschieden wird das sogenannte „mobile Arbeiten“. Weil „mobil“ bereits impliziert, dass der Arbeitnehmer nicht immer am gleichen Platz arbeitet, muss also auch kein Telearbeitsplatz eingerichtet werden. Der Arbeitgeber muss jedoch darauf achten, dass die überlassenen Arbeitsmittel ergonomisch sind. Außerdem muss er den Arbeitnehmer über die möglichen Gefahren des Arbeitens an einem nicht optimalen Arbeitsplatz informieren. Wollen Sie als Chef nicht, dass der Arbeitnehmer beispielsweise im Zug oder Café arbeitet, um nicht ausspioniert zu werden, müssen Sie diese Arbeitsplätze explizit ausschließen. Mehr Infos zu diesem Thema gibt es in einem kostenlosen PDF bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

Datenschutz im Homeoffice
Überhaupt ist Datensicherheit im Homeoffice ein schwieriges Thema. Klar ist: Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt auch für Arbeitnehmer im Homeoffice. Unterlagen des Arbeitgebers dürfen also nicht in der Wohnung verteilt und für andere zugänglich gemacht werden. Davon abgesehen haben sowohl das Bundeskriminalamt als auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) 2020 eine erhöhte Zahl an Cybercrime-Angriffen festgestellt. Kein Wunder: Die technische Infrastruktur zu Hause ist oft nicht so gut geschützt wie im Büro. Das macht Kriminellen die Arbeit leichter.

Das BSI hat darum Tipps für Arbeitnehmer im Homeoffice zusammengefasst – und auch für deren Vorgesetzte. Dazu gehört, dass Sie als Arbeitgeber einen sicheren Kommunikationskanal beispielsweise über VPN anbieten. Außerdem können Sie Ihre Mitarbeiter über Phishing-Attacken informieren und sie trainieren – beispielsweise mit Testmails. Mehr dazu finden Sie auf der Seite des BSI. Auch Social Engineering, also der Datenklau nach Aufbau einer Vertrauensbasis, sollte ein Schulungsthema sein.

Übrigens: Ihr Sparkassenberater führt mit Ihnen gerne eine Risikoanalyse bezüglich aller möglichen Gefahren für Ihr Unternehmen durch und berät Sie auf Wunsch im Anschluss zu den passenden Versicherungen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit Ihrem Berater.

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