PSD2: kurz und verständlich!
Ab dem 14. September 2019 setzen Sparkassen und andere Finanzinstitute die neue EU-Richtlinie PSD2 (Payment Services Directive 2) um.
Dadurch ergeben sich Verbesserungen im Zahlungsverkehr und im Online-Banking. Lesen Sie hier mehr darüber.
PSD2 im Überblick
Mit der PSD2-Richtlinie werden der Verbraucherschutz und die Rechtssicherheit verbessert und der europäische Zahlungsverkehr modernisiert – gleichzeitig soll der Wettbewerb zwischen Banken und neuen Zahlungsdiensteanbietern gefördert werden. Von diesen Neuregelungen profitiert insbesondere die Entwicklung innovativer Bezahlsysteme. Auch die gestiegenen Anforderungen an den Datenschutz und die Sicherheit von elektronischen Zahlungen werden berücksichtigt.
Durch die PSD2-Richtlinie wird der Kontozugriff von sogenannten Drittdienstleistern gesetzlich geregelt. Zukünftig können Sie wählen, ob Sie direkt auf Ihr Zahlungskonto zugreifen – zum Beispiel über das sichere Online-Banking Ihrer Sparkasse – oder ob Sie auch Dienste eines Zahlungsdiensteanbieters in Anspruch nehmen. Diese dürfen nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung die entsprechenden Kontodaten abrufen.
Drittdienste: Mehr Transparenz und bequemes Multibanking
Eine weitere wesentliche Änderung ist die Art und Weise, wie berechtigte Zahlungsdiensteanbieter auf ein online geführtes Zahlungskonto zugreifen und welche Informationen sie zukünftig abrufen dürfen. Die konkreten Vorgaben hierfür werden durch die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) festgelegt und treten zum 14. September 2019 in Kraft.
Darüber hinaus haben wir die wichtigsten Neuerungen in einem kurzen Video in unserer Internetfiliale für Sie zusammengefasst. Schauen Sie doch einmal rein.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an Ihren Kundenberater.