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Elternunterhalt: Wenn das Geld der Eltern nicht ausreicht

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Wer zahlt, wenn die Eltern gepflegt werden müssen? Zunächst übernimmt das Sozialamt die Kosten.

Aber dann wendet es sich an die Kinder – denn sie sind zum so genannten Elternunterhalt verpflichtet.

Viele alte Menschen können sich nicht mehr alleine versorgen. Sie brauchen Pflege. Um die Kosten dafür zu bezahlen, erhalten sie Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung. Diese wird häufig als Teilkasko- oder Teilkosten-Versicherung bezeichnet. Denn sie deckt nicht immer alle anfallenden Ausgaben. Vor allem bei der Versorgung im Pflegeheim müssen die Bedürftigen – und oft auch ihre Kinder – einen (hohen) Eigenanteil tragen.

Welchen Anteil zahlt die Pflegeversicherung?
Wie viel die Versicherung zahlt, hängt vom so genannten Pflegegrad ab. Seit Januar 2017 gibt es fünf Grade. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) entscheidet nach einer persönlichen Einschätzung, welchen Pflegegrad die Bedürftigen erhalten. Jedem der fünf Grade entsprechend, überweist die Versicherung dann monatlich das Pflegegeld.

Wie viel müssen die Eltern selbst tragen?
Reicht die Unterstützung der Versicherung nicht aus, um die Kosten zu decken, wird das Einkommen und Vermögen der Pflegebedürftigen hinzugezogen. Das besteht in der Regel aus ihrer Rente. Haben sie eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen oder Einkünfte aus Kapitalanlagen wie Aktien oder vermieteten Immobilien, werden auch diese zur Deckung der Kosten genutzt.

Gibt es Ausnahmen?
Das heißt nicht, dass die Pflegebedürftigen ihr gesamtes Vermögen verlieren, um die Pflege zu finanzieren. Sie haben das Recht auf einen so genannten Schonbetrag von 5.000 Euro. Ihren Ehepartnern steht ein Schonbetrag in der gleichen Höhe zu. Bewohnen sie oder ihre Ehepartner eine eigene Wohnung oder ein Haus, zählt auch die Immobilie zum Schonvermögen. Sobald die Pflegebedürftigen in ein Heim ziehen (und auch die Ehepartner nicht mehr dort wohnen), wird die Immobilie aber zur Finanzierung der Kosten genutzt.

Wann werden Kinder unterhaltspflichtig?
Pflege hat ihren Preis: Der Platz und die Versorgung in einem Heim kostet bis zu 6.000 Euro im Monat – in besonders luxuriösen Einrichtungen auch mehr. Der Eigenanteil bei der stationären Pflege beträgt im Schnitt rund 1.500 Euro pro Monat. Sobald die Einkünfte der Pflegebedürftigen, ihrer Ehepartner sowie die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, müssen auch die Kinder für die Kosten aufkommen. Diese rechtliche Verpflichtung, die Versorgung der Eltern – im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten – zu sichern, heißt Elternunterhalt. Wie viel die Kinder tatsächlich für den Elternunterhalt zahlen müssen, errechnet sich anhand ihrer Einkünfte:

  • Bei Arbeitnehmern basiert die Bezugsgröße auf dem Durchschnitt von zwölf zusammenhängenden Monaten vor Eintritt des Unterhaltsbedarfs.
  • Bei Selbstständigen errechnet sie sich aus den durchschnittlichen Einkünften der vergangenen drei bis fünf Jahre.

Wie hoch ist der Mindestselbstbehalt?
Den unterhaltspflichtigen Kindern wird ein so genannter Mindestselbstbehalt zugebilligt. Er soll sicherstellen, dass sie genug Geld für sich selbst zur Verfügung haben. Grundsätzlich beträgt der Mindestselbstbehalt 1.800 Euro. Dieser Betrag beinhaltet 480 Euro Wohnkosten (inklusive Nebenkosten). Fällt dafür mehr an, wird auch der Selbstbehalt heraufgesetzt. Sind die Kinder verheiratet UND leben mit ihren Ehepartnern zusammen, steigt er auf 3.240 Euro. Liegt das Einkommen der Kinder höher als der Mindestselbstbehalt, gibt es zusätzliche Freibeträge: Bei zusammenlebenden Ehegatten werden 45 Prozent des Einkommens nicht angerechnet, das den Selbstbehalt übersteigt, bei Alleinstehenden 50 Prozent.

Unterhalt verteilt sich auf alle Kinder – manchmal auch Enkel
Haben Pflegebedürftige mehrere Kinder, haften diese gemeinsam. Ausschlaggebend für die jeweilige Haftungsquote sind die Einkommens- und Vermögensverhältnisse aller Kinder. Übrigens: Vor einigen Jahren hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Kinder auch dann die Pflegekosten ihrer Eltern mittragen müssen, wenn diese den Kontakt zu ihnen schon vor Jahrzehnten abgebrochen haben. Kommt ein Kind allein für den Elternunterhalt auf, obwohl seine Geschwister genug Einkommen und Vermögen besitzen, kann es einen finanziellen Ausgleich von ihnen verlangen. Grundsätzlich besteht auch eine Unterhaltspflicht für Enkel. Sie müssen aber für die Versorgung der Großeltern nur mittragen, wenn Einkommen und Vermögen ihrer Eltern zu gering sind.

Wie Sie mit einer privaten Pflegeversicherung der UKV für den Fall der Fälle finanziell vorsorgen können, erfahren Sie hier.

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