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Unser Finanzlexikon – dieses Mal: E wie ...

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In unserem Finanzlexikon finden Sie Begriffe rund um das Thema Geld kurz und verständlich erklärt.

Von Abgeltungsteuer bis Zinseszinseffekt.

Dieses Mal: E wie ...

  • ... Effektivzins: Der Effektivzins (effektiver Jahreszins) erfasst die tatsächlichen jährlichen Kosten eines Kredits.

Weitere Informationen zum Effektivzins: Wer bei einer Sparkasse oder Bank einen Kredit aufnimmt, muss dafür Zinsen zahlen. Dabei werden Sollzins und Effektivzins unterschieden. Der Sollzins dient der Berechnung der zu zahlenden Zinsrate. Im Unterschied dazu sind im Effektivzins auch alle Kosten mit eingerechnet, die im Zusammenhang mit dem aufgenommenen Kredit entstehen. Das können Bearbeitungsgebühren, Kontoführungsgebühren oder Beiträge einer abgeschlossenen Restschuldversicherung sein.

Der Effektivzins ist aussagekräftiger als der Sollzins, da er die Gesamtbelastung für den Kreditnehmer angibt. Anhand des Effektivzinses kann ein Kreditnehmer also sehen, was ein Kredit wirklich kostet. Kreditangebote lassen sich daher gut über die Höhe des Effektivzinses vergleichen. Dabei sollte der Kreditnehmer darauf achten, nur Angebote mit gleicher Zinsbindungsdauer zu vergleichen. In Kreditangeboten wird der Effektivzins als jährlicher Prozentsatz angegeben.

  • ... Einlagensicherung: Die Einlagensicherung ist ein Teil des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe.

Weitere Informationen zur Einlagensicherung: Die Sparkassen-Finanzgruppe verfügt über ein institutsbezogenes Sicherungssystem. Dieses ist seit dem 3. Juli 2015 als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) anerkannt. Das System besteht aus 13 Sicherungseinrichtungen: den Sparkassenstützungsfonds der regionalen Sparkassen- und Giroverbände, dem Sicherungsfonds der Landesbausparkassen und der Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentralen.

Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem nach dem EinSiG amtlich anerkannt. In der gesetzlichen Einlagensicherung hat der Kunde gegen das Sicherungssystem einen Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen bis zu 100.000 Euro. Dies bestimmt das EinSiG.

Seit der Gründung des Sicherungssystems in den 1970er-Jahren ist es bei keinem Mitgliedsinstitut zu einer Leistungsstörung gekommen. In der Sparkassen-Finanzgruppe hat noch kein Kunde Einlagen oder Zinsen verloren.

  • ... Erbschaftssteuer: Bekommen Hinterbliebene etwas vererbt, weil ein Verwandter oder Freund verstorben ist, müssen sie die Erbschaftssteuer zahlen.

Weitere Informationen zur Erbschaftssteuer: Die Rechtsgrundlage für die Erbschaftssteuer bildet das Erbschaftssteuer- und Schenkungsgesetz. Dabei unterscheidet sich die Schenkungssteuer von der Erbschaftssteuer, da diese nur bei einer Schenkung unter lebenden Personen fällig wird.

Die Höhe der zu zahlenden Steuern richtet sich nach den drei Erbschaftssteuerklassen und dem zu versteuernden Vermögen. Generell gilt: Je näher die Erben verwandt sind, desto niedriger der Steuersatz und desto höher die Freibeträge. Bis zu bestimmten Summen können Erben Steuerfreibeträge geltend machen. Den höchsten Steuerfreibetrag erhalten Ehepartner.

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