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Wann braucht man eigent­lich einen Testaments­­vollstrecker?

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Es ist eine pragmatische Notwendigkeit, die die wenigsten gerne registrieren. Früher oder später steht aber doch jeder vor der Frage: Was passiert mit meinen Habseligkeiten, Vermögenswerten und Besitztümern, wenn ich tot bin?

Vieles lässt sich im Testament formulieren und einfach umsetzen. Gerade bei großen Vermögen oder schwierigen beziehungsweise komplexen Familiensituationen kann man allerdings schnell den Überblick verlieren. In solchen Fällen ist es sinnvoll, einen Testamentsvollstrecker zu engagieren. Doch was sind genau seine Aufgaben? Ein Überblick.

Komplexe und teure Situationen
Der Testamentsvollstrecker soll im Sinne des Erblassers dessen Vermögen verwalten und verteilen. Damit steht vor allem bei Familienstreitigkeiten eine Person fest, die das Sagen hat. Ziel ist es, eine Übereinkunft aller Beteiligten zu erreichen und den Familienfrieden zu erhalten oder wiederherzustellen. Dazu kommen individuellere Anforderungen der Erblasser, wie die künftige Versorgung von Haustieren, Grundstücksübertragungen oder Forderungen, die eingeholt werden sollen.

Vom Gesetz geschützt
Der Gesetzgeber stärkt die Position des Testamentsvollstreckers. Dadurch kann er sich gegenüber den Erben behaupten. Er ist aber auch unter anderem dazu verpflichtet, den Erben eine genaue Auflistung der Erbgegenstände zur Verfügung zu stellen. Und natürlich muss er das ihm anvertraute Erbe verantwortungsvoll schützen. Er steht aber nicht unter dauerhafter gerichtlicher Kontrolle. Wenn die Erben mit dem Vorgehen des Testamentsvollstreckers nicht einverstanden sind, können sie einen Antrag auf Entlassung stellen. Allerdings ist der Erbverwalter auch in diesem Fall gesetzlich stark positioniert.

Worauf Sie achten sollten
Wenn Sie die Dienste eines Testamentsvollstreckers in Anspruch nehmen wollen, wird er sich zunächst intensiv mit Ihnen auseinandersetzen. Es geht darum, nach Ihrem Tod weiterhin in Ihrem Sinne handeln zu können. In diesem Moment wird der Testamentsvollstrecker noch nicht bezahlt. Erst wenn Sie gestorben sind, bekommt er Geld. Die Grundvergütung richtet sich nach dem Wert des Erbes und liegt zwischen 1,5 und 4 Prozent. Das empfiehlt der deutsche Notarverein. Für den Fall, dass Ihr Testamentsvollstrecker sein Amt nicht mehr ausführen kann, lohnt es sich, einen „Nachfolger“ zu benennen.

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