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Wann Sie den Heizölkauf rückgängig machen können

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Viele Verträge kann man widerrufen, unter Umständen sogar den Heizöl- oder Wohnungskaufvertrag – zumindest, wenn die Geschäftsanbahnung über das Internet stattgefunden hat.

Erfahren Sie hier mehr über die rechtliche Situation.

Ärgerlich: Gestern haben Sie Heizöl per Internet bestellt – und heute sinkt der Preis pro Liter. Das müssen Sie so nicht hinnehmen: Der Bundesgerichtshof hat nämlich geurteilt, dass Käufer ihre Heizölbestellung widerrufen können. Allerdings nur, wenn sie per Fax, Telefon oder Internet bestellt haben. Dann steht Verbrauchern ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Innerhalb dieser Frist können sie also ohne Angabe von Gründen den Vertrag lösen. Die Widerrufsfrist beginnt am Tag, nachdem man die bestellte Ware erhalten hat, oder am Tag nach Vertragsschluss, wenn es sich um eine Dienstleistung handelt.

Die Regelung gilt nicht nur für Heizöl, sondern für alle Geschäfte, bei denen der erste Kontakt über Telefon, Internet, Fax oder E-Mail zustande kam. Das regelt die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie. Selbst Immobiliengeschäfte können unter diesen Umständen widerrufen werden. Gleiches gilt zudem, wenn der Staubsaugerverkäufer an der Haustür klingelt, um sein Gerät zu präsentieren und zu verkaufen. Das nannte man früher ein Haustürgeschäft. Seit Sommer 2014 heißt es allerdings „Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen“. Darum gilt die 14-tägige Widerrufsfrist grundsätzlich auch beim Messekauf. Dort allerdings gibt es eine Besonderheit: Sollte der Unternehmer mit seinem Stand regelmäßig auf der Messe sein, gibt es kein Widerrufsrecht. In diesen Fällen zählt nämlich der Messestand als Geschäftsraum. Und in Geschäftsräumen geschlossene Verträge kann man in der Regel nicht widerrufen.

Was gilt beim Kauf von privat?
Darum lässt sich auch ein Vertrag beispielsweise mit einem Fitnessstudio nicht so einfach rückgängig machen: Wurde der Vertrag direkt im Fitnessstudio abgeschlossen, ist ein Widerruf nicht möglich. Ausnahme: Im Sportstudiovertrag ist eine vertragliche Widerrufsklausel enthalten, doch das ist in der Regel nicht der Fall. Schwierig wird es darum auch, wenn der Kunde ein Auto kauft. Denn auch dann wird ein Vertrag vor Ort geschlossen. Ihn kann nur rückgängig machen, wem der Widerruf nach Paragraf 355 Bürgerliches Gesetzbuch eingeräumt wurde.

Gar kein Widerrufsrecht beim Autokauf hat, wer einen Gebrauchten von privat erworben hat. Das gilt auch, wenn Verbraucher untereinander Geschäfte über E-Bay, Kalaydo oder Amazon machen: Der private Verkäufer unterliegt nicht den Bestimmungen des Fernabsatzrechts. Er ist darum nicht gesetzlich verpflichtet, dem Käufer ein Widerrufsrecht einzuräumen.

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