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Drei Säulen für Sicherheit im Alter

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In Deutschland unterscheidet man zwischen drei Säulen der Altersvorsorge.

Säule 1 sind die sogenannten öffentlich-rechtlichen Pflichtsysteme – in den meisten Fällen ist es die gesetzliche Rentenversicherung. Diese Rente reicht jedoch für viele nicht aus, um ihren Lebensstandard im Alter zu halten. Welche weiteren Säulen es gibt, erfahren Sie hier.

Der demografische Wandel in Deutschland wirkt sich zunehmend negativ auf das Rentenniveau aus. So gibt es immer mehr alte Menschen und immer weniger jüngere, die in die Rentenkasse einzahlen. Laut einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) wird die Altersarmut bis zum Jahr 2030 weiter steigen. Die gesetzliche Rente reicht dann für viele nicht mehr aus, um sich im Alter finanziell abzusichern. Hinzu kommt, dass bei Menschen, die nicht kontinuierlich in die Rentenkasse einzahlen, eine noch höhere Rentenlücke entsteht.

Wie hoch ist meine gesetzliche Rente?
Grundsätzlich geht die Berechnung der individuellen Rente davon aus, dass der Beitragszahler bis zu 45 Jahre stetig in die Rentenkasse eingezahlt hat. Mit der vereinfachten Rentenformel können Sie grob berechnen, welches Rentenplus Sie für ein Jahr Arbeit erhalten. Sie berechnen dies anhand Ihres Bruttogehalts. Haben Sie beispielsweise 4000 Euro brutto verdient und 40 Jahre lang gearbeitet, fällt ihr monatliches Plus laut der vereinfachten Rentenformel folgendermaßen aus: 4000 : 100 x 40 = 1600 Euro.

Wer innerhalb des Berufslebens eine Gehaltserhöhung erhalten hat, splittet die Jahre einfach auf und addiert diese später, um seinen Rentenbeitrag zu errechnen. Haben Sie zum Beispiel 20 Jahre 4000 Euro verdient und weitere 20 Jahre 5000 Euro, entsteht die folgende Formel: (4000 : 100 x 20) + (5000 : 100 x 20) = 800 Euro + 1000 Euro = 1800 Euro.

Betriebliche Altersvorsorge

Wenn Ihnen Säule 1 als Absicherung nicht ausreicht, ist es ratsam, Säule 2 und 3 näher in Betracht zu ziehen. Säule 2 entspricht der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Darunter versteht man den Aufbau einer Zusatzrente über den Arbeitgeber.

Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer, der gesetzlich rentenversichert ist, Anspruch auf die vom Staat geförderte Zusatzrente, die auf dem Prinzip der Entgeltumwandlung basiert. Dabei zahlt ein Arbeitgeber monatlich die Beiträge zur bAV aus dem unversteuerten Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers. Dadurch spart man am Ende nicht nur Steuern, sondern auch Sozialabgaben.

Selbst, wenn ein Arbeitnehmer den Job wechselt, in Elternzeit geht oder arbeitslos wird, muss er sich keine Sorgen um die bereits bezahlten Beiträge machen, denn diese entfallen auch bei einer längeren Unterbrechung nicht. Allerdings ist die Mitnahme der bAV-Verträge beim Jobwechsel nicht selbstverständlich.

Dank zweier Gesetzesänderungen 2018 und 2019 lohnt sich das arbeitnehmerfinanzierte Modell mehr als zuvor. Seither muss der Arbeitgeber den Beitrag mit 15 Prozent bezuschussen. Für alle seit dem 1. Januar 2019 geschlossenen Vereinbarungen zur Entgeltumwandlung über eine Pensionskasse, Direktversicherung oder einen Pensionsfonds gilt: Mindestens 15 Prozent der Einzahlungen muss der Arbeitgeber zuschießen. Für entsprechende Altverträge besteht diese Zuschusspflicht ab 2022.

Tipp: Informieren Sie sich bei Ihrer Personalabteilung darüber, welche Art der betrieblichen Altersvorsorge es in Ihrer Firma gibt.

Privat vorsorgen
Machen Sie sich bewusst: Altersvorsorge ist ein Marathon und kein Sprint. Bauen Sie die Vorsorge also frühzeitig und im Idealfall auf allen drei Säulen auf. Auf der Website der Deutschen Rentenversicherung finden Sie weitere Infos zu den drei Säulen. Und zu den Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge berät Sie Ihre Sparkasse gerne.

Zur Übersicht Altersvorsorge

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