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Was du über die Berufsschule wissen musst

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Wer eine Ausbildung beginnt, kommt üblicherweise nicht um den Besuch der Berufsschule herum.

Denn das dort vermittelte theoretische Wissen ist die Grundlage für die praktische Arbeit im ausbildenden Unternehmen. Darum muss dich dein Arbeitgeber für diese Zeit bezahlt freistellen. Doch du hast nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten an der Berufsschule.

Du hast eine Azubistelle in deinem Wunschberuf gefunden? Wunderbar! Dann kannst du jetzt dein Leben aufbauen. Damit du nach dieser Zeit ein gutes Zeugnis hast und übernommen wirst, musst du auch zur Berufsschule gehen. Das gilt zumindest, solange du deine Ausbildung begonnen hast und noch keine 21 Jahre alt bist. Denn unter 21 bist du berufsschulpflichtig. Das bedeutet auch: Wenn du den Unterricht zu oft schwänzt, kann das für deinen Chef Grund genug sein, dich zu entlassen. Dazu kannst du bei Dr. Azubi vom Deutschen Gewerkschaftsbund mehr erfahren. Der Unterricht an der Berufsschule kann wochen- oder blockweise stattfinden.

Tipp: Du fühlst dich krank? Dann musst du sowohl in der Schule als auch im Betrieb Bescheid sagen. Ein Attest vom Arzt musst du spätestens am dritten Tag vorlegen. Es gibt Arbeitgeber, die die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon früher sehen wollen.

Der Berufsschulpflicht stehen viele Rechte gegenüber:

  • So muss dich dein Arbeitgeber für den Besuch der Berufsschule freistellen.
  • Er muss dich in dieser Zeit bezahlen.
  • Es dürfen dir keine Urlaubstage abgezogen werden.
  • Die Zeit an der Berufsschule musst du nicht nacharbeiten.

Ausnahme: Die Veranstaltungen an der Berufsschule sind freiwillig. Das ist beispielsweise in der Regel bei einem Ausflug oder einer Klassenfahrt der Fall.

Tipp: In diesem Fall solltest du vorher im Betrieb nachfragen, ob du freigestellt wirst oder nicht.

Vor oder nach der Schule noch zur Arbeit?
Klare Regelungen gibt es auch für die Zeit vor beziehungsweise nach den Berufsschulstunden: Beginnt die Schule morgens vor neun Uhr, musst du vorher nicht zur Arbeit. Solltest du noch keine 18 sein, hast du nach einem fünfstündigen Schultag zumindest einmal in der Woche ebenfalls frei und musst nicht mehr zur Arbeit.

Tipp: Du bist über 18 Jahre alt? Dann frag deinen Betriebsrat, ob er eine entsprechende Regelung getroffen hat, oder erkundige dich, ob in deinem ausbildenden Unternehmen der Tarifvertrag der IG Metall gilt. In beiden Fällen kann diese Regelung auch für dich gelten.

Keine Schule ohne Prüfungen
Auch an der Berufsschule werden Klassenarbeiten geschrieben. Aber: Die Lehrer müssen sie üblicherweise ankündigen. Auch wenn es eher ungewöhnlich wäre, an einem Schultag zwei Klausuren zu schreiben: In Ausnahmefällen ist dies möglich. Auf den Internetseiten der IG Metall findest du dazu mehr Informationen.

Falls du eine Arbeit verpasst hast, weil du krank warst, solltest du dich darauf einstellen, dass du sie nachschreiben musst.

Mehr Informationen zum Thema
Rund um das Berufsbildungsgesetz (BBiG) findest du auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung weitere Informationen. Auf den Seiten der Industrie- und Handelskammern (IHK) steht noch mehr Wissenswertes – beispielsweise bei der IHK Nord Westfalen.

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