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Privates am Arbeitsplatz: Was ist erlaubt?

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In der Regel bestehen nur wenige Arbeitstage ausschließlich aus Beruflichem, besonders nicht in Zeiten von Homeoffice.

Doch wie viel Privates ist während der Arbeitszeit zulässig, ohne mit einer Abmahnung oder gar einer Kündigung rechnen zu müssen?

Ausgiebiges Plaudern mit Kollegen, das Lesen oder Schreiben privater E-Mails oder die private Internetnutzung – das ist während der vertraglich festgelegten Arbeitszeit verboten, wenn nichts anderes vereinbart ist. Wer also während der Arbeitszeit zum Beispiel unerlaubt private Gespräche führt, begeht streng genommen Arbeitszeitbetrug und eine schwerwiegende Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten. Damit riskieren Sie eine Abmahnung und im Wiederholungsfall oder in extremen Fällen eine Kündigung. Das gilt unabhängig davon, von welchem Ort Sie arbeiten, und unabhängig vom Arbeitszeitmodell.

Arbeitszeit oder Pause
Gegen einen kurzen Plausch mit dem Kollegen wird kein Arbeitgeber etwas sagen, schließlich dient der persönliche Austausch auch dem Betriebsklima. Ausufern und zulasten der zu erledigenden Arbeit gehen sollten solche Plaudereien allerdings nicht. Der Gang zur Toilette oder in die Büroküche gilt lediglich als kurzfristige Unterbrechung der Arbeit, nicht als Arbeitspause. Auch bewegen dürfen und sollen Sie sich ab und an, um das Fenster zu öffnen, an den Schrank oder ins Büro nebenan zu gehen.

Anders sieht es bei kurzen privaten Unterbrechungen aus, die auf eine Pause aufgeschoben werden können, wie einem Telefonat mit dem Partner, eine E-Mail an eine Behörde oder das Entgegennehmen eines Pakets im Homeoffice. Ob im Büro oder im Homeoffice, auch für eine Raucherpause müssen Sie bei den meisten Arbeitgebern, ist nichts anderes geregelt, ausstempeln.

Internetnutzung
Bei der konkreten Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen hat der Arbeitgeber aufgrund seines Direktionsrechts das letzte Wort. So kann er zum Beispiel anordnen, dass Smartphones während der Arbeitszeit ausgeschaltet bleiben. Für Notfälle gibt es dann immer noch das Festnetz der Firma. Wer etwa den Handyakku ohne Erlaubnis im Büro auflädt, riskiert wegen des Stromdiebstahls eine Abmahnung.

Die Nutzung eines Radios kann der Chef nicht ganz verbieten, urteilte das Bundesarbeitsgericht. Anders sieht es aus, wenn Kollegen oder Kunden gestört werden.

Das private Surfen und Schreiben von E-Mails über den Dienstrechner ist in der Regel verboten. Das gilt auch, wenn während der Arbeitszeit ein privates Gerät genutzt wird. Selbst wenn die private Nutzung des Internets über eine Vereinbarung explizit erlaubt ist, darf sie besonders während der Arbeitszeit nicht ausufern, sonst handelt es sich auch hier um einen Arbeitszeitbetrug.

Ausnahmen
Hat Ihr Chef Ihnen zum Beispiel in einem Gespräch private Telefonate mit Ihrer kranken Mutter erlaubt, dann dürfen Sie das tun. Im Zweifel liegt es aber bei Ihnen, nachzuweisen, dass der Vorgesetzte das erlaubt hat. Deshalb ist es in dem Fall kein Fehler, einen Ohrenzeugen zu haben oder das Gespräch zeitnah zu protokollieren.

Bekommt Ihr Chef zum Beispiel mit, wie sich Teammitglieder länger privat unterhalten, oder private Telefonate führen und duldet dies stillschweigend, dann gilt das für alle. Im Zweifel müssen Sie allerdings beweisen, dass der Arbeitgeber das Verhalten zuvor nicht beanstandet hat.

Arztbesuche sollten grundsätzlich in der Freizeit stattfinden, ist im Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes geregelt. Gilt der Arztbesuch laut Bundesarbeitsgericht jedoch als "notwendig", etwa nach einem Unfall, bei einem akut entzündeten Blinddarm oder bei Untersuchungen, die nur zu einer bestimmten Zeit stattfinden können, können Sie bezahlt freigestellt werden.

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