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Lebenslanges Lernen wird belohnt

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Geld sparen und sich trotzdem weiterbilden – das geht mit der 500-Euro-Bildungsprämie des Bundesbildungsministeriums.

Lesen Sie hier, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und wie man die Prämie erhält.

Am Arbeitsmarkt attraktiv bleiben – das wünschen sich viele Beschäftigte. Doch in der sich immer schneller verändernden Arbeitswelt ist das nicht immer einfach. Besonders die Digitalisierung verändert Aufgaben und Berufe. Während in manchen Bereichen ganze Berufsbilder verschwinden, eröffnen sich an anderen Stellen völlig neue Tätigkeitsfelder – und das wiederum ebnet den Weg für den Erwerb neuer Qualifikationen.

Wer hat Anspruch auf die Prämie?
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds für Deutschland bis Ende 2020 eine individuelle Weiterbildung für Beschäftigte mit einer Bildungsprämie. Dieses staatliche Förderinstrument hilft Menschen mit geringem Einkommen, eine Weiterbildung zu finanzieren. Einer von vielen, der die Unterstützung in Anspruch genommen hat, ist Henning Edeler, Rettungsassistent beim Bayerischen Roten Kreuz. Auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung erzählen er und weitere Menschen im Video, warum es sich für sie gelohnt hat. 

Den Prämiengutschein erhalten erwerbstätige Menschen jeden Alters, die sich weiterbilden möchten, pro Woche mindestens 15 Stunden arbeiten und deren Jahreseinkommen 20.000 Euro – beziehungsweise 40.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung – nicht übersteigt. In einem Vorab-Check kann geprüft werden, ob grundsätzlich Anspruch auf diese Finanzierung besteht. Auch Mütter und Väter in Elternzeit oder Personen in Pflegezeit können einen Prämiengutschein bekommen. Auf der Seite des Bildungsministeriums erfahren Interessenten Wissenswertes dazu.

Wie läuft die Beantragung ab?
Der erste Schritt zum Prämien- oder Spargutschein führt zur kostenlosen Hotline 0800 26 23 000 oder online zu www.bildungspraemie.info. Im zweiten Schritt müssen Interessenten eine der 530 Beratungsstellen in Deutschland aufsuchen. Finden kann man diese online auf Bmbf.de. Die speziell für die Bildungsprämie geschulten Beraterinnen und Berater helfen bei allen Fragen rund um die Prämie. Nicht vergessen: einen Personalausweis, einen Beschäftigungsnachweis und den letzten Steuerbescheid mitbringen.

Bevor es losgehen kann, muss man sich noch zwischen einem Prämiengutschein und einem Spargutschein entscheiden. Bei der ersten Unterstützung erhält man 50 Prozent der Kurs- oder Prüfungsgebühren erstattet, jedoch maximal 500 Euro. Voraussetzung für einen Spargutschein ist ein Ansparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz. Dann ist ein vorzeitiger Zugriff auf das Ansparguthaben im Rahmen des Gesetzes ohne Verlust der Arbeitnehmersparzulage möglich. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhält der Bewerber den Prämien- oder Spargutschein in der jeweiligen Beratungsstelle.

Wie findet man die richtige Weiterbildung?
Welche Weiterbildung infrage kommt, hängt von den persönlichen Vorstellungen ab, in welche berufliche Richtung es weitergehen soll. Dabei sollte man sich folgende Fragen stellen:

  • Sucht man einen neuen Job oder will man die beruflichen Fertigkeiten verbessern?
  • Was ist für das Vorankommen im Beruf von Bedeutung?
  • Kommt ein Vollzeit- oder Abendkurs infrage?
  • Lieber eine Präsenz- oder eine Onlineveranstaltung?
  • Wie viel Zeit kann oder will man dafür aufwenden?

Es gibt zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten in den verschiedenen Berufen. Ratsam ist es, sich einen Überblick zu verschaffen, welches Angebot den sich gewünschten Qualitätsvorstellungen entspricht. Dabei muss beachtet werden, dass der Weiterbildungsanbieter auch die Qualitätskriterien des Programms erfüllen muss, um einen Prämiengutschein abrechnen zu können.

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